Frage zur Geschäftsfähigkeit

  • Hallo

    Ich habe eine Frage zur Geschäftsfähigkeit und Rückgaberecht.

    Ich war gerade im Müller und wollte mir ein Computerspiel (Titan Quest), das ab 12 Jahre ist, kaufen. Es kostete 42 € was mir dann doch zu viel war aber ich hab die Verkäuferin einfach mal aus Interesse gefragt ob ich das Spiel zurück geben dürfte wenn es auf meinem Rechner nicht laufen würde.

    Sie lief dann zu einer anderen Verkäuferin und fragte diese ob ich das Spiel zurück geben darf wenn es nicht läuft.

    Diese fragte dann nach meinem Alter und ich antwortete 15... Sie meinte dann ich dürfe das Spiel gar nicht kaufen, was eine falsche Aussage ist da 42 € meines Wissens nach, unter den Taschengeldparagraf fallen. Sie meinte dann auch noch das ich das Spiel nicht zurück geben dürfte wenn es nicht laufen würde. Der Grund dafür war: Das Spiel war versiegelt und ich könnte es ja brennen und dann sagen es geht nicht und zurück geben. Das kommt mir komisch vor denn angenommen das Spiel ist kaputt und ich würde es kaufen, dann dürfte ich es nicht zurück geben.

    Ist das richtig? Hab ich nicht auf jedes Produkt ein Rückgaberecht? Und falls 42 € bei einem 15 Jährigen, nicht unter den Taschengeldparagrafen fallen sollte könnten ja meine Eltern immer noch sagen ich hätte mir das Spiel nicht kaufen dürfen und der Kaufvertrag ist daraufhin ungültig, oder?

    Hoffe hier gibt es irgendeinen der sich mit sowas auskennt und mich belehren kann... xD

    greez Benson

    Stell dir vor es gibt Freibier und keiner weiß wo?!

  • hmm wäre schön wenn mir jemand genau sagen könnte wie das mit rückgaberecht bei software und allgemein ist...

    aber danke mene :D

    Stell dir vor es gibt Freibier und keiner weiß wo?!

  • taschengeldparagraf? ^^ noch nie von gehört ^^ klingt aber lustig xD

    wegen dem alter... also mir wäre das neu... hab mit 15 auch schon spiele gekauft (aber ob das rechtens war, würd ich nicht zu 100% sagen ^^)

    wegen umtausch:
    ich meine mal gehört zu haben, dass, wenn ein jugendlicher, unter 16jahren, ein spiel oder so kauft, aber die eltern es nicht ok finden, dann können die eltern verlangen, dass das spiel zurück genommen wird (wie gesagt, ich meine mal gehört zu haben ;) )

    wegen umtausch (2):
    bei mir im betrieb kommt es auch hin und wieder zum umtausch (zwar nur hardware aber vllt gilt das ja auch). generell kannst du es zurück geben, wenn es kaputt ist! dann wird man vorort einen test machen (bzw später und dir später bescheid geben), um zu testen, ob es wirklich kaputt ist. sollte es defekt sein, bekommst du ein neues (das gleiche spiel).

  • darfste kaufen, zwar is der taschengeldparagraph relativ schwammig aber das liegt sicher im bereich :P

    Softwarerückgabe wird von den meisten geschäften in ihren AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgeschlossen, wegen dem brennen. Wenn dein Spiel nicht funktioniert hast du "theoretisch" das Recht es in dem Geschäft zurückzugeben, allerdings könnteste das nur einklagen :P

    daher müssteste dich direkt an den Hersteller wenden :P

    da das zu problematisch ist wird das keiner machen :P

    du könntest im besten fall terz machen und den Geschäftsführer verlangen evt. kommen sie dir dann mit kulanz :P

  • hmmm ok das kärt die frage mit der rückgabe bei software schonmal... danke @all :D

    aber kann mir noch einer sagen ob es sowas wie ein allgemeines rückgaberecht gibt, egal was der grund dafür ist?

    Stell dir vor es gibt Freibier und keiner weiß wo?!

  • es gibt ein allgemeines rückgaberecht innerhalb von 14 tagen, dass allerdings ausgesetzt werden kann bei verderblicher ware und unter anderem bei software

    brennen ftw....

    ansonsten hast du garantie 2 jahre lang für beschädigte ware.

    innerhalb der ersten 6 monate müsste dir der Hersteller/Verkäufer nachweisen, dass du die Beschädigung nicht verschuldet hast. Danach müsstest du das theoretisch nachweisen.

  • Meeep.

    Es ist zu unterscheiden zwischen der "Gezetzlichen Gewährleistung" von zwei Jahren und einer Herstellergarantie.
    Die ist gesetzlich vorgeschrieben für (so glaube ich) jedes Produkt. Wies mit Tomaten ausschaut weiß ich aber nicht... Und besagt, dass ein (neu-)Produkt bei Auslieferung Schadlos sein muss, ansonsten kann der Kunde 1. Nachbesserung, also Reparatur (in 3 Versuchen, glaube ich), dann folgt der Ersatz des Produktes durch ein Gleichwertiges, und wenn das nicht klappt, dann kann der Kunde das Geld zurückverlangen. Die ersten sechs Monate lang muss -de Jure- der Händler bzw. Produzent nachweisen, dass der Kunde den Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht hat, um sie vor der Reparatur zu drücken. Nach diesen Sechs Monaten muss der Kunde Nachweisen, dass der Defekt dem Auslieferungszustand innewohnte, wenn man so will. Die Beweislast kehrt sich also um.

    Eine Garantie ist etwas, was der Hersteller FREIWILLIG auf ein Produkt gibt. Insbesondere bei PremiumProdukten zu finden. Die kann so ziemlich alles Umfassen was der Hersteller will. Samsonite gibt zum Beispiel eine Garantie auf die Wasserdichtigkeit eines Laptoprucksacks. Und diese Garantie erstreckt sich nicht auf den Austausch des Rucksacks, sondern auch auf evtl. Schäden am Notebook. Sachte zumindest der Händler bei dem meine Frau kürzlich gekauft hat. Und die Garantie kann der Hersteller für 5 Wochen ausschreiben wenn er will, oder auch 15 Jahre. Bei PKW gibts glaube ich teilweise so lange Garantiezeiten auf Durchrostung des Unterbodens.

    Du kannst also CD-ROMs auf denen ein Programm drauf ist, jederzeit "nachbessern" lassen, wenn sie denn im Auslieferungszustand schadhaft ist. So geschehen beim DoW, dass sich ein Kumpel kürzlich auf mein drängen zugelegt hat... :(

    Ein pauschales Rückgaberecht hat der Verbraucher nur im Fernabsatzrecht, also bei Alternate usw. Da bestehen 14 Tage Rückgaberecht gegen erstattung des Kaufpreises. OHNE ANGABE VON GRÜNDEN!

    Überall sonst ist ein "Umtausch bei Nichtgefallen" Kulanz des Händlers. (Wies ausschaut, wenn der groß damit wirbt weiß ich nicht, ich nehme an das könnte man als AGB werten, wenn da ein grooooßes Schild hängt mit der Aufschrift "Unzufrieden? Geld zurück!" )

    Du kannst also prinzipiell nicht einmal darauf bestehen, dass Dir ein Händler Schnürsenkel umtauscht, weil Du Dir auf dem Heimweg überlegt hast, dass die Farbe nicht zu deiner Krawatte passt. Klar, alle machens, weils zum guten Ton gehört, aber müssen ist da garnichts, es sei denn der Händler räumt sowas in den AGB ein.

    Entsprechend kannst Du die Rückgabe von Software total knicken, da per se kein Recht auf Rückgabe von garnichts besteht, außer im Fernabsatz. (OTTO; QUELLE; ALTERNATE) Und sogar da ist Software aus der Rückgaberegelung herausgenommen. Aus gutem Grund.


    Zum Taschengeld: Ja, es gibt -ich glaube im BGB- irgendwo was was darauf hinausläuft, dass Kinder keine Autos ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigen kaufen können. Verkauft ein Händler doch so hochwertige Sachen an ein Kind, dann können die Eltern auf Rückabwicklung pochen. (Oder sogar nur auf Rückgabe des Geldes bei Einbehaltung des Produktes???) Wo nun genau die Grenze zu ziehen ist zwischen "Rahmen des Taschengeldes" und "zu Teuer" ist kein Gesetzestext. Da gibts sicher irgendwelche Kommentare und üblichen Rechtssprechungen zu. Kenne ich aber nicht. Wobei ich auch sagen würde, dass 15 Jahre und 42€ heutzutage zusammenpassen.


    Zur Lösung deines Problems: Leih dir das Spiel aus irgendeiner Videothek, oder bitte Papa oder Kumpel Wilhelm dass er es für dich asuleiht. Dann siehst Du obs läuft und kannst auch antesten obs Dir spaß macht, BEVOR du 42€ ausgibst.

    P.S.: Sorry, dass da zuerst nur "Meep" erschien. Schlicht ne Fehlbedienung, nud ich hatte gehofft den Rest nachschieben zu können, bevor es jemand merkt! Ich hoffe der Passus der folge ist ausreichend Beleg für meine guten Absichten.

    Das Niveau?
    Hat sich unter einem flachen, moosbewachsenen Stein in den schottischen Highlands versteckt.
    Wie tief es diesen Stein zuvor vergraben hat ist nicht bekannt.

    Edited 3 times, last by Sagarion (October 17, 2006 at 7:57 PM).

  • Benson bei dir ist das Problem, du bist nur vermindert Geschäftsfähig, zu deutsch dein Wort ist nichts wert. Ab 12 Jahrens ist man vermindert Geschäfsfähig bis man das 18 Lebensjahr abrundet, dann ist man voll geschäftsfäig. Daher ist der Taschengeldparagraph eigentlich nur ein Stock für einen der zu ertrinken droht.


    In der Finsternis glimmt ein Licht, welches Hoffnung verspricht.

  • Falsch ab 7 bis 18 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig :D
    Und wenn man sich an das BGB (oder BGP?) oder wie das heißt hällt dann ist der Taschengeldparagraf gültig.

    Stell dir vor es gibt Freibier und keiner weiß wo?!

  • Quote

    § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

    § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

    § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    Ist -Überraschung!- aus dem BGB, dem Bürgerlichen GesetzBuch.

    §110 BGB ist derjenige, der im allg. "Taschengeldparagraph" genannt wird.

    Das Niveau?
    Hat sich unter einem flachen, moosbewachsenen Stein in den schottischen Highlands versteckt.
    Wie tief es diesen Stein zuvor vergraben hat ist nicht bekannt.

  • Quote

    Originally posted by Teron_G
    es gibt ein allgemeines rückgaberecht innerhalb von 14 tagen, dass allerdings ausgesetzt werden kann bei verderblicher ware und unter anderem bei software

    Das habe ich vorhin vor Schreck glatt überlesen: Wo kommt dieser Gedanke her? Ich bin ziemlich sicher dass ich in drei Jahren Verbraucherrecht anner Oberstufe was davon gehört hätte, wenn es sowas gäbe. Aber Irrtum ist ja nicht ausgeschlossen.

    Das Niveau?
    Hat sich unter einem flachen, moosbewachsenen Stein in den schottischen Highlands versteckt.
    Wie tief es diesen Stein zuvor vergraben hat ist nicht bekannt.

  • sorry hast natürlich recht ;) ist nur fürs fernabsatzgesetz ...

    argh ^^ zu lange her das alles XD

    achja und zum behalten der sachen beim taschengeldparagraphen hast du auch recht, kann behalten werden. Denn mit beschränkt und nicht geschäftsfähigen Personen, darf man nur geschäfte tätigen die rechtliche Vorteile für die person haben :P ausserdem wird das geschäft erst nach der letzten Rate bzw. entrichten des ganzen Kaufpreises wirksam falls eine zusage der eltern besteht (oder halt des Vormundes, was ja auch für geistig behinderte der fall ist) .

    aber dazu wirds nich kommen, da man sich dass vor Gericht erstreiten müsste und soweit ich weiss is das noch nicht passiert :P

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