• Ich hab in einem Arbeitsvertrag folgendes stehen und verstehe es nicht ganz und bräuchte wohl etwas Hilfe und zwar in folgendem:

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    #4 Absatz 1
    Die vereinbarte monatlich Bruttogrundvergütung beträgt XXXX €.


    Das ist ja kein Thema, soll nur zur Hilfe dienen.

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    #4 Absatz 4
    Mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Fälle (z.B. Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschaftsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub) entstehen für Zeiten von Arbeitsversäumnis keine Vergütungsansprüche. §616 BGB ist damit abbedungen.

    Heisst das soviel wie, dass ich für Tage die ich MIT Krankenschein fehle keine Kohle sehe oder wie?
    Ich hoffe hier kann mir wer helfen....

  • Nein, da steht das du für Tage (Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschaftsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub) in denen du Urlaub oder Krank bist oder Schwanger, Geld kriegst wie jeder andere auch, aber in Tagen wo dies NICHT zutrifft, und du NICHT arbeiten tust, weil du besoffen in Mailand liegst und nicht weisst wie du da hingekommen bist, auch NICHT bezahlt wirst.

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    Original von Schlachtrind
    Gott, Lis, deine Klugheit macht dich sooo sexy! :D:D

    "Richtige Aussprache ist wichtig Robin."
    "Danke Batman."

    Ich streame schlecht und selten: twitch.tv/listoric
    :krml:

  • Ok, danke. Ich check das grad nicht. Hatte letzten Monat bedingt durch 2 Grippen insgesamt 9 Fehltage und bekomme 190 € zu wenig diesen Monat und bin grad nervlich am Ende da ich nicht weiss was ich essen soll. Ich konnte schon für die Woche für 7,20€ einkaufen gehn. Arge hilft mir auch nicht, da ich noch keine Lohnabrechnung erhalten habe. Weisste da ist man Hartz4 und wird echt wien Mensch zweiter Klasse behandelt. Heute schon nen Nervenzusammenbruch gehabt, da ich nimmer weiter weiss. 2 Ausbildungszusagen, kurz vorher wieder ne Absage. Haben die Ausbildungsplätze doch nicht mehr belegt warum auch immer, hab da auch ne Bestätigung vonner IHK. Dann durfte ich schon im April ja die Ausbildung zum Theaterschauspieler abbrechen. Ich hab einfach kein Bock mehr....

  • Weil mir erst gesagt wurde, dass ich die Ausbildung bezahlt bekomme,ca. 300€ im Monat kostet diese. Im Januar erfuhr ich nur bis einschließlich April und ich kann 300€ nicht aus eigener Tasche bezahlen.
    Ja , die Sache aktuell ist, dass ich seit April an einer Argemaßnahme teilnehme und ich offiziell nichtmal in nem Büro oder so bin, sondern nur zu Seminaren mit unserm Bewerbungscoach. ich bekomme von dem Träger der Maßnahme 340€ im Monat, davon rechnet mir die Arge schon 200 € also bleiben mir davon 140€, aber anstatt 340€ habe ich nur 150€ bekommen und noch ca 40€ aufm Konto, Mitte des Monats kommt noch Kindergeld und das wars. Das sind dann zusammen glaub ich 200€. Leb davon mal mit 2 Personen..gg no re.
    Wenigstens habe ich heute bei der Arge durchbekommen, dass ich im jahr nicht nur 49 à 5€ zurückbekomme, sondern für jede Bewerbung, die ich schreibe, da meine Bewerbungen top sind und kein 08/15 Scheiss...alleine mein Lebenslauf ist 5 Seiten lang.
    Und ich habe schon im april gute 150€ zu wenig bekommen, die ich bis heute nicht gesehen habe und das rentiert sich gerade noch mit. Zu einem andern ausser Maßnahme mit dem ich heute bei der Arge war, meinte dessen Fallmanager, dass uns der Träger der Maßnahme wohl Gelder vorenthält. Wir hätten sogar für die letzten 2 Monate Geld für Bewerbungsunterlagen bekommen sollen....ich habe nichts erhalten...

    rofl, ich kack ab...

  • Man wird überall abgezogen, passt thematisch nicht ganz hierher aber ich fands dennoch sehr krass.
    En Bekannter von uns, kann gesundheitlich nicht mehr arbeiten. Der hat wieviele Tausend Euros Beiträge einbezahlt und das 30 Jahre lang.
    Und der hat richtig gut verdient. Und was bekommt er jetzt raus? Gar nichts, kann Sozialhilfe beantragen. Das System ist einfach scheiße.
    Und dann kommen Leute die noch nie was einbezahlt haben und bekommen was raus, kanns irgendwie nicht sein -.-

  • Klagen vor, ich glaube es heißt Verwaltungsgericht, (auf Jedenfall das Gericht wo man hin muss wenn die ARGE oder das Arbeitsamt scheiße baut) kosten pauschal 10€. Und die Klagenden erringen dort einen Sieg nach dem anderen weil vor allem in der ARGE extrem viel scheiß gebaut wird. Da werden wichtige Infos vorenthalten oder Anträge abgelehnt die gar nicht abgelehnt werden dürften...

    Smals

  • Wenn Klagen vor dem Verwaltungsgericht wirklich nur 10€ kosten, dann ab dafür. For teh lulz würd ichs dir spendieren, sind ja immerhin 1/4 deines Geldes oder so. " §616 BGB ist damit abbedungen." hört sich schon seeehr stark seltsam an...
    Nach kurzem googlen festgestellt: Sollte möglich sein, das tarifrechtlich oder via Einzelarbeitsvertrag zu regeln. Wie genau warst du denn krank? Hast du 'ne Bestätigung dafür? Beim Arzt gewesen oder sowas?

    Würd dir mal empfehlen da kurz reinzulesen:
    http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article782329.html

    => Wenn's net gesetzlich geregelt ist hast du Pech gehabt.


    Mistletoe, friend of foe, so black upon the moor
    Fallen leaves coloured red, blood of all the dead
    Into mist they'll take your soul, they'll take your heart
    And none of flames shall burn with the ravens dark

  • hmm das klingt echt scheiße
    und du kannst auch nich studieren und Bafög bekommen oder? da war glaube auch was ...

    die 2. Person ist deine Freundin oder wer? Nebenjob maybe?

  • Klar ich hatte für beide male nen Krankenschein, da ich beim Arzt war. Direkt auch überall angerufen, dass ich krank bin und noch am gleichen Tag den Krankenschein zum Briefkasten gebracht bzw. abgeschickt.

    Ja, §616 habe ich hier sogar liegen, da ich ein BGB besitze. Und normal dürfen Verträge in bestimmten Sachen Gesetze nicht ausschließen.

    2. Person ist meine Mutter. Nein, Nebenjob darf ich nicht machen, lange Geschichte. Kämpfe da schon seit Jahren ohne positives Ergebnis, trotz Anwalt und allem. Es war nen Zwischending zwischen Studium und Ausbildung, schwer zu erklären. Ich habe es von der Arge bezahlt bekommen, daher auch kein Bafög und so, you know. Durfte auch keines beantragen, aucb nicht nach Ende des Bezahlung seitens der Arge.

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