Warum starte ich einen solchen Thread?
Weil ich von dem Thema recht wenig Ahnung habe.
Zwar habe ich mich schon auf der offziellen Internetseite und in einem Telefongespräch erkundigt, aber ersteres ist Juristendeutsch und zweiteres hat mich recht schnell abgewimmelt.
Sachlage:
Ich will mein Abitur nachholen, habe aber aufgrund mangelnder Schulauswahl in meinem Wohngebiet nicht vor, das hier zu tun.
Nun definiert der gesetzgeber die Notwendigkeit bezüglich BaföG unter anderem so:
- Notwendigkeit besteht wenn der Schulweg über 2 Stunden in Anspruch nimmt.
Jetzt die Frage: Wenn ich eine Schule besuchen will, welche mehr als 2 Stunden fahrt entfernt ist, müsste ich dann einen Abwimmelungversuch á la:
'Suchen sie sich eine Schule in ihrer Nähe!'
erwarten?
Denn genau das ist bei mir leider nicht möglich, auch wenn es in Umgebung Frankfurt sicherlich Schulen wie Sand am Meer gibt.
Ich bin in der Materie nicht unbedingt gut informiert. Es wäre hilfreich wenn mir diesbezüglich jemand verständliche Infos zukommen lassen könnte um zumindest ein wenig durchblick zu bekommen.
Beim Anwalt informieren werde ich mich wohl so oder so müssen.