Ausbildungsbeihilfeantrag - Kindergeld angerechnet?

  • Da ja hier sicherlich einige Leute eine Ausbildung machen oder gemacht haben, frage ich einfach mal hier nach.
    Da Google mir leicht widersprüchliche Antworten liefert und der Antrag selbst wie immer in feinstem Juristendeutsch verfasst ist.
    Bei Punkt 14 l) heisst es:

    Quote

    "Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln sowie Förderleistungen anderer Staaten, soweit sie zur Deckung des Lebensunterhalts oder der üblichen Ausbildungskosten bestimmt sind"

    Daneben soll man dann halt den Betrag, den man im Bewilligungszeitraum des BAB (18 Monate) insgesamt erhält, eintragen.
    Beim Kindergeld wären das also 164€ * 18 = 2952€

    Muss ich das also als Einnahmen da eintragen, oder wird das Kindergeld nicht beim BAB angerechnet?
    Weiss das jemand, der vllt schonmal so einen Antrag ausgefüllt hat, oder der sich im Gesetz auskennt?

    Wäre echt super, denn ich will da nichts falsches eintragen.

  • Da ich zu den geschäftszeiten des Arbeitsamtes arbeiten muss, kann ich da leider nicht nachfragen.

    Das man beides bekommt weiss ich, aber es geht halt drum, ob das Kindergeld mit beim BAB eingerechnet wird, denn wenn nicht, dann bekommt man ja mehr BAB als wenn das Kindergeld mit eingerechnet wird als Einkommen.

  • Wieviel verdienst du im monat bzw. im jahr ? grundsätzlich ist es egal ob du nun ausbildungsbeihilfe oder sonst was bekommst. Solange du nicht über 7.680 € im jahr kommst bekommste auch weiterhin kindergeld ! und das bis zur vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Nein, Kindergeld wird nicht angerechnet, wenn ich mich an die Ausbildung meiner Schwester zurückerinnere.
    Denn das bekommen ja deine Eltern bzw. der Barunterhaltsleistende. Wenn die das an Dich weitergeben: Schön für Dich! Aber das dient zur Deckung der Kosten die Die Eltern mit sonem teuren Blag haben, nicht im engeren Sinne zum Lebensunterhalt des Blages.

    Das Niveau?
    Hat sich unter einem flachen, moosbewachsenen Stein in den schottischen Highlands versteckt.
    Wie tief es diesen Stein zuvor vergraben hat ist nicht bekannt.

  • Imperator:
    Du hast glaub ich meine Frage nich ganz verstanden ;)
    Das ich Kindergeld bekomme, weiss ich ja.
    Ging darum, ob das Kindergeld beim BAB auch als Einkommen gezählt wird.
    Denn alles was als Einkommen zählt, wird im BAB dann wieder abgezogen und man bekommt letztlich weniger BAB.

    Leider hat man mir heute beim Arbeitsamt gesagt (Hab von der Arbeit aus anrufen dürfen), dass das Kindergeld beim BAB eingerechnet wird, da ich das Kindergeld ja direkt auf mein Konto überwiesen bekomme.
    Schade...
    Aber zumindest weiss ich jetz bescheid^^


    Kann dann geclosed werden hier.

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