Da ja hier sicherlich einige Leute eine Ausbildung machen oder gemacht haben, frage ich einfach mal hier nach.
Da Google mir leicht widersprüchliche Antworten liefert und der Antrag selbst wie immer in feinstem Juristendeutsch verfasst ist.
Bei Punkt 14 l) heisst es:
Quote"Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln sowie Förderleistungen anderer Staaten, soweit sie zur Deckung des Lebensunterhalts oder der üblichen Ausbildungskosten bestimmt sind"
Daneben soll man dann halt den Betrag, den man im Bewilligungszeitraum des BAB (18 Monate) insgesamt erhält, eintragen.
Beim Kindergeld wären das also 164€ * 18 = 2952€
Muss ich das also als Einnahmen da eintragen, oder wird das Kindergeld nicht beim BAB angerechnet?
Weiss das jemand, der vllt schonmal so einen Antrag ausgefüllt hat, oder der sich im Gesetz auskennt?
Wäre echt super, denn ich will da nichts falsches eintragen.