• Ich brauch erstmal jemand der sich gut damit auskennt. Soweit ich das verstanden habe kann mir ne Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr aufgesetzt werden. Ich werd mir wahrscheinlich auch nen Anwalt holen müssen aber ich würd gerne noch vorher mit jemand quatschen über die Sache. Muss hier auch jetzt nicht breitgetreten werde. Eigentlich ist die Sache extrem lächerlich, da es sich um etwa 0,05 g weed handelt.

    Übelste Fistung !

  • es gibt die sogenannte eigenbedarfsgrenze, die von bundesland zu bundesland anders festgesetzt ist. in S-H und NRW liegt diese bei 6 gramm. in bayern sieht es zur zeit so aus. da du aber keine näheren details zu den umständen angegeben hast(irgendwo verständlich), kann man leider nicht viel weiteres dazu sagen.

    Der Duke sagt: "Your face, your ass, what's the difference?"

  • 5 Miligramm dürfte allerdings unter Eigenbedarf fallen...
    Hier eine Quelle.

    Für dich relevant:

    Quote

    Bayern
    Einzelfallprüfung, wobei drei Konsumeinheiten Haschisch oder Marihuana zu je zwei Gramm, also insgesamt 6 Gramm, als geringe Menge im Sinne des § 31 a BtMG angesehen werden. Nur bei Gelegenheitskonsumenten wird § 31 a BtMG in Bayern auf Wiederholungstäter angewandt. Als Gelegenheitskonsumenten werden in der Regel solche Täter angesehen, die im letzten Jahr vor der Feststellung der Tat nicht auffällig geworden sind.

    "The mighty Hammer shall deliver Thunder upon our foes!"

  • es geht hier nicht um eigenbedarf. Ich brauch jemand der sich gut damit auskennt, da die sache echt verzwickt ist. Als Student bekommt man ja ne kostenlose Rechtsberatung, ist das richtig?

    Übelste Fistung !

  • Meinst ich deal mit 0,05g? Das wär doch bescheuert... Ich hab nicht um eure Kommentare gebittet sondern ich suche jemand der sich gut damit auskennt.... ist das so schwer zu verstehen?

    Übelste Fistung !

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