Urheberrechtsabgabe auf PCs vereinbart

  • Unglaublich! Was soll den der Scheiss!!! Das ganze auch noch rückwirkend, wie soll das den der Verbraucher wissen können? Ich bin der Ansicht dass man das sehr wohl anfechten kann, zumindest die Rückwirkung, diese ist ganz bestimmt nicht sachlich gerechtfertigt und müsste doch eigentlich auch nach eurem Deutschen Gesetz gegen euren Gleichheitssatz verstoßen, nicht?

  • Kann das eben bitte wer in einfachen Worten erklären? Ich blick da gerade nicht durch.

    Das heisst, ich bezahle für DVD Brenner noch eine Gebühr oder wie oder was? Oo

  • Jo du bezahlst 13,65 € für einen im PC eingebauten Brenner. Betrifft den Zeitraum von 1.1.2008 bis zum 31.12.2010.
    "Gemäß dieser Übereinkunft werden für jeden im Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 verkauften PC mit eingebautem Brenner 13,65 Euro [...] an die ZPÜ abgeführt."

    Das gilt für Hersteller/Importeure:

    "Zudem werden die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs zahlen, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro (zzgl. Umsatzsteuer)."

    Aber soweit ich es verstanden habe beim ersten lesen, bezieht sich das nur auf gekauft PC's. Nicht auf welche die man über Jahre immer bischen zusammengeschustert hat.

  • Jupp, so siehts aus und das wird dann an die Endkunden weitergegeben. Das heisst für den Endkunden im Grunde nur, dass der Brenner etwas teurer wird, aber es ist schon ganz schön dreist, dass der private Nutzer Gebühren zahlen soll - wenn auch indirekt - obwohl er wohl kaum zahlen müsste. Das wäre ja so, als ob ich an die GEMA Gebühren zahlen würde, weil ich einem Freund eine Musik CD gebrannt habe.
    Diese Vereinbarung ist ein weiterer Wegpunkt auf langen Weg der Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen die völlig an der Materie vorbeigehen. 8[


    Sneaky, pretty and' weak. Jus' like all dem Eldar.

  • Update 22:50 Uhr vom 12.01.2010: Die Vereinbarung ist wohl deutlich umstrittener, als dies auf den ersten Blick erscheint. Eigentlich war der Branchenverband Bitkom mit den Vertragsverhandlungen mit der ZPÜ beauftragt, bei einer internen Abstimmung sprach sich jedoch keine 2/3-Mehrheit für die nun von der BCH akzeptierten Modalitäten aus. Das Präsidium der Bitkom beabsichtigte entgegen des Abstimmungsergebnisses offensichtlich dennoch eine Unterzeichnung des Vertrages, was nur durch eine einstweilige Verfügung verhindert werden konnte. Die Firmen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony gründeten daraufhin im Dezember den BCH, um auf eigene Faust eine Einigung mit der ZPÜ zu treffen, ohne auf die kleineren Hersteller Rücksicht nehmen zu müssen.
    Gründe für die Ablehnung des Vertrages waren aus Sicht der Gegner gleich mehrere Mängel. Grundsätzlich bemängelt wird, dass einer von der Bitkom in Auftrag gegebenen Studie von TNS Infratest nur ein Bruchteil der Geschäfts- (0,1 Prozent) und Konsumenten-PCs (0,7 Prozent) überhaupt in relevantem Maße zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werde und daher die Abgabe generell nicht anfallen sollte. Zudem fehle eine – im Urheberrechtsgesetz vorgesehene – Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Konsumenten-PCs. Weiterhin sei die Abgabe mit einer Höhe von 13,65 Euro viel zu hoch, was unter anderem durch ein Gutachten von Bird & Bird gestützt wird, das angesichts der Nutzungsintensität bei Konsumentenrechnern einen Betrag von maximal einem Euro für angemessen erachtet. Außerdem enthalte der Vertrag Fehler, die eine Anrechnung der mittelbar an die GEMA gezahlten Gebühren für DVD-Brenner nicht erlauben.
    Es bleibt abzuwarten, wie sich der Streit innerhalb der Bitkom entwickelt und ob die großen Firmen es schaffen, durch eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bitkom oder andere Maßnahmen den Vertrag doch noch allgemein durchzudrücken.

  • Gründe für die Ablehnung des Vertrages waren aus Sicht der Gegner gleich mehrere Mängel. Grundsätzlich bemängelt wird, dass einer von der Bitkom in Auftrag gegebenen Studie von TNS Infratest nur ein Bruchteil der Geschäfts- (0,1 Prozent) und Konsumenten-PCs (0,7 Prozent) überhaupt in relevantem Maße zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werde und daher die Abgabe generell nicht anfallen sollte.

    und genau das ist es was ich nicht verstehe
    schön, man hat zwar grundsätzlich das recht auf eine privatkopie
    praktisch sieht es aber so aus, dass fast jede CD/DVD einen kopierschutz hat
    was ja wiederum dazu führt, dass man sich strafbar macht sobald man eine privatkopie anfertigt :motz:

    also wieso müssen hersteller von brennern oder rohlingen geld an die GEMA zahlen?!?

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  • Weil die GEMA nunmal die GEMA ist und irgendwie einen totalen Schaden.
    Wobei hier die ZPÜ ja so tut, als ob du mit deinem Brenner ganz viele Rohlinge mit "nicht privat Fotos", E-Books usw beschreibst und diese im Zweifelsfall an deine 100k Freunde verteilst. Was du ja auch den ganzen Tag tust.
    Wenn diese Vereinbarung zu Stande kommt, würde das diesen ganzen windigen Anwalts Büros wieder neuen Treibstoff für ihre unseriösen Mahnungen einbringen.


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  • im Prinzip isses das gleiche wie damals mit den Kassetten. Da hat man auch pro Kassette einen bestimmten Teil zusätzlich bezahlt, dafür konnte man sie halt frei "sichern".

    Ist im Prinzip ja schon in Ordnung weil Raubkopie ja wirklich an der Tagesordnung bei PCs ist, nur das ganze Rückwirkend einzufordern kommt mir spanisch vor. Und über die Höhe kann man sich streiten. Irgendwie isses läppisch aber naja...

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  • nein das ist falsch
    kassetten hatten keinen kopierschutz, dh. man konnte sie legal kopieren für den privaten gebrauch

    da heute aber eigentlich jede CD/DVD mit kopierschutz gesichert ist, machst du dich theoretisch strafbar wenn du eine privat kopie erstellst

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  • Viel interessanter wäre es doch wenn wirklich mal jemand wegen illegalen Brennens eines GEMA Geschützen Werkes verklagt wird und dann vor Gericht damit Argumentiert das er bereits beim kauf von Brenner und Rohlingen abgaben auf die Kopie geleistet hat und damit nicht weiter belangbar ist.

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