bei videotheken gibt es neuerdings zwei varianten einer welche auch von jüngeren betreten werden darf, diese habe in der regel einen abgegrenzten ab 18 bereich und jene die keinen abgerenzten bereich haben, diese sind dann auch erst ab 18 betretbar, auch wenn da keiner drauf achtet.
und die indizierung sagt ja halt nur dass er nicht offen verkauft und verliehen werden darf, bzw beworben werden darf. sprich er muss in einer ab 18 abteilung sein und im laden darf er nicht offen im regel stehen.
ansonsten kenn ich den film allerdings nur teilweise